Brandschutztipp des Monats:

 

April

 

Feuerlöscher

 

 

Feuerlöscher sind tragbare, betriebsfertige Löschgeräte, die zur Bekämpfung von Entstehungsbränden dienen.

Feuerlöscher unterliegen der Typenprüfung und Zulassung. Sie müssen der DIN 14408 Teil 1 bis 3 entsprechen. Zugelassene Feuerlöscher müssen das DIN-Zeichen und die Zulassungskennzeichnung tragen. Sie unterscheiden sich nach der Funktionsart, der Bauart, dem Löschmittel, der Löschergröße und den Brandklassen.

 

Brandklassen

 



Zu unterscheiden sind die Brandklassen:

 



A brennbare, feste Stoffe, flammen- und glutbildend

 



B brennbare, flüssige Stoffe

 



C brennbare Gase

 



D brennbare Metalle, wie Magnesium, Aluminium

   und deren Legierungen

 

Die gebräuchlichsten Feuerlöscher sind die Pulverlöscher. Sie sind geeignet für die Brandklassen B und C (Kennbuchstabe P) und ABC (Kennbuchstabe PG).

 

 



Prüfungen

 



Feuerlöscher sind regelmäßigen Prüfungen, mindestens alle zwei Jahre, durch einen Fachmann zu unterziehen. Dabei ist das Datum der Untersuchung und der Name des Prüfers fest auf dem Löscher anzubringen.

 



 

Vorhalten von Feuerlöschern

 



Unternehmer von Handwerks- und Industriebetrieben sind auf Grund verschiedener gesetzlicher Vorschriften verpflichtet Feuerlöscher zur Brandbekämpfung vorzuhalten. Gleiches gilt für Kauf- und Lagerhäuser, Kinos und Theater sowie für Tankstellen- und Garagenbetriebe, um nur einige zu nennen.

Privatpersonen haben dann einen Feuerlöscher vorzuhalten, wenn sie über eine Ölheizungsanlage mit Lagertanks verfügen.