Satzung vom Förderverein

Satzung des Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen e.V.

 

Satzung vom 02.01.2011

 

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

1)Der Verein trägt den Namen „ Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen e.V.“ Der Verein soll in das zuständige Vereinsregister eingetragen werden und erhält danach den Zusatz e.V.

2)Der Sitz des Vereins ist : Stadtweg 14 , 23968 Beckerwitz

3)Das Geschäftsjahr läuft vom 01.Mai bis zum 30.April

 

§2 Zweck und Aufgaben

 

1)Der Verein fördert den Feuerschutz und das Interesse der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen. Er unterstützt die FF materiell und immateriell, er fördert die Kameradschaft, die Jugendfeuerwehr und die Öffentlichkeitsarbeit und führt Veranstaltungen für die FF durch.

2)Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Abgabeverordnung.

3)Der Verein ist selbstlos tätig, er Verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.

4)Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

5)Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden.

 

§3 Mitgliedschaft

 

1)Der Verein hat aktive und passive Mitglieder, es können natürliche Personen,
juristische Personen und Körperschaften sein. Über Beitritt und Ausschluss
entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss
oder Tod. Der Ausschluss wird durch Vorstandsbeschluss verhängt, wenn sich ein
Mitglied schwere Verstöße gegen die Vereinsregeln zuschulden kommen lässt.

2)Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht und können Anträge in schriftlicher form stellen. Sie wählen den Vorstand, haben den in der
Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag zum 01.Mai zu Bezahlen und den Verein in seinen Zielen zu unterstützen.      

3)Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben
zu unterstützen.

4)Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder Rückzahlung der Beiträge                                                                                                                                                
                                                  

§4 Beitrag

 

1)Die Höhe der Mindestbeiträge für fördernde Mitglieder wird durch die
Mitgliederversammlung beschlossen.

2)Der Beitrag ist jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres fällig (1 Mai)

3)Aktive Kameradinnen/ Kameraden der Einsatzabteilung und Ehrenmitglieder der FFw Hohenkirchen werden von dem unter §4 (1) genannte Mindestbeitrag befreit, da sie bereits durch ihre Tätigkeit, maßgeblich die Vereinszwecke unterstützen.                                                                                                                              

 

§5 Organe

 

1)Die Organe des Vereins sind:

         a)Die Mitgliederversammlung

         b)Der Vorstand

2)Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Organe, insbesondere
Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.    

 

§6 Mitgliederversammlung

 

1)Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet einmal jährlich statt.

2)Die Einladung zur Versammlung hat 14 Tage vorher schriftlich zu erfolgen.

3)Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder
beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit gilt
als Ablehnung.

4)Auf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Dieses ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu Unterschreiben.

5)Aufgaben der Mitgliederversammlung:

   a)Wahlen des Vorstand

   b)Wahl von zwei Kassenprüfer für drei  Jahre

   c)Festsetzung der Mindestmitgliedsbeiträge

   d)Änderung der Satzung

   e)Bericht des Vorstandes  

 

§7 Vorstand

 

1)Der Vorstand besteht aus :

   a)dem 1. Vorsitzenden

   b)dem 2. Vorsitzenden

   c)dem Kassenwart

   d)dem Schriftführer

   e)drei Beisitzer

2)Jedes Mitglied des Vereines kann in den Vorstand gewählt werden. Folgende
Vorstandspositionen werden aus der aktiven Feuerwehr Hohenkirchen besetzt:

   a)Dem 2. Vorsitzenden

   b)Dem Kassenwart

   c)Dem Schriftführer

   d)einem Beisitzer

3)Der Vorstand ist mit der einfachen Mehrheit beschlussfähig.

4)Der Vorstand wird auf unbestimmte Zeit gewählt.

5)Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Auslagen können erstattet werden.

6)Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch dem 1.Vorsitzendem und einem Beisitzer oder dem 2.Vorsitzendem und einem Beisitzer vertreten.

7)Der Vorstand besteht i.S.d. §26 BGB (vertretungsberechtigter Vorstand) aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und den 3 Beisitzern.

 

§8 Kassenprüfung

 

1)Der Kassenwart legt zur Mitgliederversammlung den Kassenbericht vor. Die
Kassenführung ist vorher durch zwei nicht dem Vorstand angehörigen Kassenprüfer
zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliederversammlung vorzulegen.

2)Die Kassenprüfer werden im Wechsel für drei Jahre gewählt. Eine Widerwahl ist nur nach Aussetzung einer Wahlperiode möglich.                                                                                                                
                            

§9 Anschaffungen

 

1)Anschaffungen des Vereins ( Feuerwehrtechnisches Gerät, Ausstattungen des
Feuerwehrgerätehauses oder der Feuerwehrkameraden) werden der Freiwilligen
Feuerwehr Hohenkirchen zur uneingeschränkten und kostenlosen Nutzung zur
Verfügung gestellt, bleiben jedoch stets Eigentum des Fördervereins. Der Verein
kann die Rückgabe der Gegenstände fordern.

2)Der Vorstand entscheidet eigenständig mit einfacher Mehrheit über Anschaffungen bzw. die Mittelverwaltung. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.  Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.     

 

§10 Finanzierung

 

1)Der Verein erwirbt seine Mittel aus Mitgliedsbeiträgen, finanziellen und
materiellen Spenden, Schenkungen, Zuschüssen, Einnahmen aus Veranstaltungen,
öffentlichen Zuwendungen und Stiftungen aller Art.   

 

§11 Haftungsausschluss

 

1)Mitglieder haften nicht persönlich gegenüber Gläubigern des Vereins.

 

§12 Auflösung

 

1)Die Vereinsauflösung kann die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder beschließen.

2)Die Vorsitzenden werden zum Liquidator bestimmt. Sie haben die Vereinsauflösung beim Amtsgericht und dem Finanzamt anzumelden.

3)Das Vereinsvermögen geht bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des Vereinszweckes an die Gemeinde Hohenkirchen über, mit der Maßgabe es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu verwenden.

 

§13 Inkrafttreten der Satzung

 

1)Diese Satzung wird von den Gründungsmitgliedern einstimmig beschlossen.          

Datum:     21.03.2011                              Abänderung am: 30.07.2011

  

                                                                                             
                                  Name                                                 Unterschrift        

1.Vorsitzender :   Rico Buckow                                       

                          aktives Mitglied FFw Hohenkirchen

 

2.Vorsitzender :   Peter Michael Münsberg                 

                          aktives Mitglied FFw Hohenkirchen

 

Kassenwart      :   Gerhard Michael Klüßendorf         

                           aktives Mitglied FFw Hohenkirchen

 

Schriftführer    :   Mathias Birke                                   

                          aktives Mitglied FFw Hohenkirchen

 

Beisitzer           :  Peter Liesberg                                

                           aktives Mitglied FFw Hohenkirchen

 

Beisitzer           :   Benjamin Henke                              

                           aktives Mitglied FFw Hohenkirchen

 

Beisitzer           :    André Wiedermann                          

                            aktives Mitglied FFw Hohenkirchen

 

                                                     
                                                                                                                                                                                                                                                         

 

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